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Kosten & Beiträge der Laborschule

Hier finden Sie alle Informationen rund um Schulgeld, Hortbeiträge und mehr.

Alle Beiträge – Schul- und Hortbeitrag – sowie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Schulgelderlasses sind in der "Gebührenordnung der Laborschule" zusammengeführt. Diese erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.
Die Gebührenordnung wird bei Bedarf angepasst und nach Beratung im Arbeitskreis Finanzen durch den Schulträger verabschiedet.

Bei weiteren Fragen rund um Kosten und Beträge stehen wir gerne zur Verfügung. Zöger nicht, uns zu kontaktieren - wir helfen gerne weiter!

Zum Kontakformular
Laborschule Dresden
Espenstr. 3, 01169 Dresden

Die Laborschule Dresden ist eine Freie Schule in Trägerschaft des Omse e.V. 
Für den Betrieb der Laborschule erhält der Omse e.V. staatliche Zuschüsse, die jedoch nur zu 80 % die Kosten decken. Einen Teil der aufzubringenden 20 % Eigenmittel macht das Schulgeld aus, das der Omse e.V. monatlich erhebt. Darüber hinaus wirbt der Omse e.V. Fördermittel als Eigenanteil ein.

Schulgeld

Mit Abschluss des Bildungsvertrages zum Schulbesuch Ihres Kindes an der Laborschule willigen Sie in die Zahlung des Schulgeldes ein. Das Schulgeld setzt sich aus einer einmaligen Aufnahmegebühr und einem monatlichen Schulgeld, gestaffelt nach Anzahl der Geschwisterkinder zusammen.

Die Höhe des Schulgeldes ist gestaffelt in

  • Aufnahmegebühr (einmalig) | 200,00 €
  • Schulgeld für die 1. bis 4. Jahrgangsstufe | 141,50 €
    (Grundschulteil der Laborschule)
  • Schulgeld ab 5. Jahrgangsstufe | 171,50 €
    (gymnasialer Teil der Laborschule)
  • Geschwisterermäßigung, siehe Gebührenordnung


Steuerbescheinigung für gezahlte Schulgeldbeiträge

Bitte beachten Sie das geänderte Verfahren, für das Erstellen von Schulgeldbescheinigung ab 01.01.2023 der Laborschule Dresden.

Hortbeitrag

Für Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe schließen Sie als Eltern neben dem Bildungsvertrag auch den Betreuungsvertrag für den Hort ab. Der Elternbeitrag für die Hortbetreuung richte sich nach der jeweils aktuellen Elternbeitragssatzung der
Landeshauptstadt Dresden.

Der Besuch des Hortes ist durch das Ganztagsschulkonzept der Laborschule nicht abwählbar.

Der Beitrag für den Hort richtet sich nach der jeweils aktuellen "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)" der Landeshauptstadt Dresden.


Steuerbescheinigung für gezahlte Elternbeiträge Hort

Bitte beachten Sie das geänderte Verfahren, für das Erstellen von Hortbescheinigungen analog der Kitagebührenbescheinigungen ab 01.01.2023.

Schülerfahrtkosten

Alle Informationen erhalten Sie über die Landeshauptstadt Dresden:

dresden.de | Schulverwaltung / Schülerbeförderung


Arbeitsstundenabrechnung

Die Eltern sind laut Bildungsvertrag angehalten 12 Arbeitsstunden pro Schuljahr und Familie zu leisten. Die geleisteten Stunden werden im ILIAS dokumentiert und abgerechnet.


Schliessfächer - AstraDirekt

Die Laborschule stellt die Flächen zur Verfügung, die Schränke und der gesamte Service wird per Vertrag über die Firma AstraDirekt bereit gestellt. Antworten zum Verfahren oder zum Service finden Sie auf der Internetseite www.astradirect.de.

Schüler der Klassenniveaus 1 und 2 bekommen bevorzugt untere Fächer.
Es sind Fächer (4 übereinander, 1,90 €/p.m.) und Halbschränke (2 übereinander , 2,50 €/p.m.) mit iPIN Tastenschloss buchbar.

Schüler der Stufe 1 (1.-3.Klassenniveau) buchen Ebene 1
Schüler der Stufe 2 (4.-6.Klassenniveau) buchen Ebene 2
Schüler der Stufe 3 (7.-9.Klassenniveau) buchen Ebene 3

Schließfächer können über die Firma AstraDirekt angemietet werden:

 

Schulgelderlass

Der Schulgeldbetrag lt. Gebührenordnung kann in besonderen Fällen vom Träger Omse e.V. zu 30 % teilerlassen werden. Ein Erlass kann nur nach Haushaltsbudget gewährt werden und liegt im Ermessen des Trägers. Er ist weder teilweise noch in voller Höhe einklagbar und kann nicht rückwirkend gestellt werden. Solange keine Bestätigung zum Teilerlass durch den Schulträger gegeben wurde, ist der volle Schulgeldbetrag zu zahlen bzw. wird eingezogen. Zuviel gezahltes Schulgeld wird wieder ausgezahlt.

Ein Teilerlass des Schulgeldes um 30 % wird gewährt bei:

  1. Bezug von Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Wohngeld und Vorlage des entsprechenden Bescheides
  2. Befreiung vom Elternbeitrag des Hortes nach Satzung der Kommune und Vorlage des entsprechenden Bescheides
  3. Sozialen Gründen, aus denen die Eltern nicht in der Lage sind, das Schulgeld lt. geltender Gebührenordnung aufzubringen


Ein Teilerlass nach Punkt 3 kann gewährt werden, wenn folgende Berechnung zu einem negativen Ergebnis führt und die Einnahmen der Haushaltsgemeinschaft und die Kosten der Unterkunft nachgewiesen werden:

Laufende monatliche Einnahmen der Haushaltsgemeinschaft (Gehalt / Lohnersatzleistung; Unterhaltsleistungen; Kindergeld) abzüglich der Kosten für die Unterkunft inkl. Nebenkosten (außer Strom) abzüglich eines Betrages für den Haushaltsvorstand (zweifacher aktueller Regelsatz Arbeitslosengeld II) abzüglich eines Betrages für jedes weitere Haushaltsmitglied (70% des aktuellen Regelsatzes Arbeitslosengeld II).

Hinweis: Der vollständige Antrag auf Schulgelderlass (Antragsforumular + Nachweis) muss bis spätestens zum 10. des Monats dem Omse e.V. vorliegen, damit für den laufenden Monat ein Erlass gewährt werden kann.
Bitte an folgende Mailadresse senden: info@omse-ev.de 

Für Anträge, die nach dem 10. des Monats beim Omse e.V. eingehen wird erst ab dem Folgemonat der Erlass gewährt.

Auszahlung des Erstattungsbeitrages

Im Falle einer Bewilligung Ihres Antrages erfolgt die Auszahlung nicht automatisch. Am Ende jedes Schuljahres stellen Sie einen Auszahlungsantrag an uns.

Bitte geben Sie diesen zur Prüfung und Bestätigung zusammen mit einer Kopie Ihres Bewilligungsbescheides des Schulverwaltungsamtes im Sekretariat des Omse e.V. ab.

Der Auszahlungsantrag muss bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres im Schulsekretariat vorliegen.

Die aktuellen Auszahlungen erfolgen bis 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.