Kosten & Beiträge
an der Laborschule
Die Laborschule Dresden ist eine Freie Schule in Trägerschaft des Omse e.V.
Für den Betrieb der Laborschule erhält der Omse e.V. staatliche Zuschüsse, die jedoch nur zu 80 % die Kosten decken. Einen Teil der aufzubringenden 20 % Eigenmittel macht das Schulgeld aus, das der Omse e.V. monatlich erhebt. Darüber hinaus wirbt der Omse e.V. Fördermittel als Eigenanteil ein.
Schulgeld
Mit Abschluss des Bildungsvertrages zum Schulbesuch Ihres Kindes an der Laborschule willigen Sie in die Zahlung des Schulgeldes ein. Das Schulgeld setzt sich zusammen aus einer einmaligen Aufnahmegebühr und einem monatlichen Schulgeld.
Die Höhe des Schulgeldes ist gestaffelt in
- Schulgeld für die 1. bis 4. Jahrgangsstufe
(Grundschulteil der Laborschule) - Schulgeld ab 5. Jahrgangsstufe
(gymnasialer Teil der Laborschule) - Geschwisterermäßigung
(beitragsfrei ab 4. Geschwisterkind).
Teilerlass des Schulgeldes
Der Schulgeldbetrag kann in besonderen Fällen vom Omse e.V. als Schulträger zu 30 % teilerlassen werden.
Ein Erlass kann nur nach Haushaltsbudget gewährt werden und liegt im Ermessen des Trägers.
Er ist weder teilweise noch in voller Höhe einklagbar und kann nicht rückwirkend gestellt werden. Solange keine Bestätigung zum Teilerlass durch den Schulträger gegeben wurde, muss der volle Schulgeldbetrag gezahlt werden bzw. wird er eingezogen. Zuviel gezahltes Schulgeld wird wieder ausgezahlt.
Hortbeitrag
Für Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe schließen Sie als Eltern neben dem Bildungsvertrag auch den Betreuungsvertrag für den Hort ab.
Der Besuch des Hortes ist durch das Ganztagsschulkonzept der Laborschule nicht abwählbar.
Der Beitrag für den Hort richtet sich nach der jeweils aktuellen "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)" der Landeshauptstadt Dresden.
Gebührenordnung der Laborschule
Alle Beiträge – Schul- und Hortbeitrag – sowie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Teilerlasses sind in der "Gebührenordnung der Laborschule" zusammengeführt.
Diese erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.
Die Gebührenordnung wird bei Bedarf angepasst und nach Beratung im Arbeitskreis Finanzen durch den Schulträger verabschiedet.
Schülerfahrtkosten
Wir können Ihnen die Schülerfahrtkosten erstatten.
Die Satzung zu den Schülerbeförderungskosten der Landeshauptstadt Dresden regelt die anteilige Erstattung der notwendigen Schülerbeförderung.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
- Der Hauptantrag muss einmalig je Schulart gestellt werden
oder
bei Wechsel der Schulart (von Klasse 4 zu Klasse 5 sowie von Klasse 10 zu Klasse 11), - bei Adresswechsel (formlos schriftlich)
- bei Änderung des Verkehrsmittels (formlos schriftlich)
Hauptanträge können jederzeit online ausgefüllt werden.
Über den folgenden Link erhalten Sie nähere Informationen zur Schülerbeförderung sowie die Links zur Satzung und zum Antragsformular:
Satzung und Antragsformular zur SchülerbeförderungAntrag "Schülerfahrtkosten" im Sekretariat abgeben
Bitte drucken Sie den Antrag unterschrieben aus und geben Sie ihn im Sekretariat des Omse e.V. zur Weiterleitung an das Schulverwaltungsamt ab.
Erstattungen können nur ab Antragstellung/Bescheid-Datum erfolgen. Für die Abgabe sind Sie als Antragsteller verantwortlich.
Auszahlung des Erstattungsbeitrages
Im Falle einer Bewilligung Ihres Antrages erfolgt die Auszahlung nicht automatisch. Am Ende jedes Schuljahres stellen Sie einen Auszahlungsantrag an uns.
Bitte geben Sie diesen zur Prüfung und Bestätigung zusammen mit einer Kopie Ihres Bewilligungsbescheides des Schulverwaltungsamtes im Sekretariat des Omse e.V. ab.
Der Auszahlungsantrag muss bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres im Schulsekretariat vorliegen.
Die aktuellen Auszahlungen erfolgen bis 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Anmeldung an der Laborschule
Sie möchten Ihr Kind an der Laborschule anmelden? Wir geben Ihnen gern alle wichtigen Informationen zum Anmeldeverfahren:
zur Anmeldung
Espenstr. 3, 01169 Dresden
Schulleitung
Dr.´in Susanne Kleber | Pädagogische Leitung
Franziska Weber | Administrative Leitung
Mandy Lippmann | Sozialpädagogische Leitung
Schulassistenz
Ilse Hauer
Krankmeldungen von Schülern bitte unter:
Tel.: 0351 417 37 45

Lernen Sie die Laborschule kennen. In unserer Broschüre erhalten Sie einen ersten Einblick:
Broschüre (PDF, 1,8 MB)